Aktuelle Situation


Zurzeit befasst sich das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) als zuständige Planfeststellungsbehörde mit der bergrechtlichen Zulassung eines Rahmenbetriebs-planes für den Kiessandtagebau „Bühne-Ost“. Das LAGB trifft die Entscheidung über die Zulässigkeit des beabsichtigten Bauvorhabens. Es muss prüfen, ob diesem Vorhaben überwiegende öffentliche Interessen i.S. von §48 Abs.2 des Bundesberggesetzes (BbergG) entgegenstehen. Dies betrifft die einschlägigen wasserrechtlichen Belange des Grundwasser-, Hochwasser- und Trinkwasserschutzes ebenso wie die umwelt- und naturschutzrechtlichen Aspekte sowie die straßenverkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens wie den Lärm- und Schallschutz. Bis Mitte August erwartet das LAGB die Gutachten zuarbeitender Ämter und Verfahrensbeteiligter, wie z.B. des Umweltministeriums, des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr oder des Landes Niedersachsen.
 

Gleichzeitig befasst sich der Petitionsausschuss nach dem Ortstermin mit dem Kiessandabbau Bühne-Ost. Dort wird eine Beschlussempfehlung formuliert. Es bleibt zur Zeit offen, wie der Petitionsausschuss sich positionieren wird.
 

Gleichzeitig gibt es den Entwurf zu einem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN an den Landtag von Sachsen Anhalt zur Überprüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Kiesabbauvorhaben Bühne-Ost.

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